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Steuertipps und News
Hier informieren wir unsere Mandanten laufend über aktuelle Entwicklungen im Steuerrecht. Damit Sie immer Bescheid wissen und schon vorab abschätzen können, was demnächst auf Sie zukommt. So können Sie sich vielleicht die entscheidenden finanziellen Vorteile sichern.
1. Praxisgebühr ist kein Durchlaufender Posten, sondern eine steuerflichtige Einnahme.
2. Zinseinnahmen aus der ganzen Welt sind in Deutschland steuerpflichtig. Also das Welteinkommen ist in Deutschland steuerpflichtig. Bitte beachten.
3. Die Pendlerpauschale ist ab 01.01. 2007 rückwirkend wieder ansetzbar.
4. Die Eigenheimzulage ist ab 01.01. 2006 abgeschafft.
5. Ihre Lieferanten-Rechnungen müssen Die St.Nr, den Steuersatz 19%, die Umsatzsteuer in Euro, den Nettobetrag und die genaue Bezeichnung der Lieferung enthalten. Also der Text " Bürobedarf" oder "Speisen und Getränke" ist nicht ausreichend. Auch Ihr Firmenname muß auf der Eingangs-Rechnung exakt stehen; wenn der GmbH-Zusatz fehlt - dann ist die Rechnung schon falsch!!
6. Die Steuerberatungskosten sind nach wie vor steuerlich absetzbar als Betriebsausgaben oder Werbungskosten ( Bilanzen, Jahresabschluss, Gewerbe-, Umsatz-, Körperschaftssteuererklärung usw, Verm. + Verp.; Kapitalvermögen, Renteneinkünfte, Lohnsteuerkarten-Einkünfte usw), lediglich die StB-Gebühren für den ESt-Mantelbogen sind ab 01.01. 2006 steuerlich nicht absetzbar. Aber da gegen läuft seit April 2008 ein Verfahren beim BFH in München. Alle Steuerfälle werden in diesem Punkt von uns offen gehalten.
7. Ab 1. Januar 2009 wurde die neue Abgeltungssteuer eingeführt. Lassen Sie sich nicht verunsichern. Das kann für Sie auch ein Vorteil sein. Ich berate Sie gerne.
8. Ab 01.01. 2010 neu: GWG bis 410,00 € sofort absetzbar.
9. Die Lohnsteuerkarte 2010 (gelb) gilt für 2010, 2011 und 2012.